Beitragsordnung
Beitragsordnung Turnverein Oestrich 1848 e.V.
Aus Gründen der sprachlichen Übersichtlichkeit wird im Folgenden lediglich die männliche Form
verwendet.
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen
der Mitglieder sowie die Gebühren und Zuzahlungen zu einzelnen Kursen. Sie kann nur von der
Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. - Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die
Zuzahlungen zu einzelnen Kursen fest. - Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der
Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer
Termin festgelegt werden. - Als Jahresbeitrag werden festgelegt:
Einzelmitgliedschaft für Kinder und Jugendliche 35,00 €
Einzelmitgliedschaft für Erwachsene 55,00 €
Familienmitgliedschaft (Kinder und Jugendliche eingeschlossen) 90,00 € - Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02.eines jeden Jahres
eingezogen. - Jugendliche ab 18 Jahre scheiden aus dem beitragsfreien Familieneinschluss aus und werden
in eine Einzelmitgliedschaft umgewandelt. Der Beitrag wird automatisch angepasst. Sofern kein
neues Konto bekannt gegeben wird, wird der Beitrag vom Konto für die Familienmitgliedschaft
eingezogen - Der Mitgliedsbeitrag wird immer per Lastschrift eingezogen.
- Als Familie gelten auch familienähnliche Lebensgemeinschaften
- Änderungen der persönlichen Angaben (insbesondere Anschrift und Kontoverbindung) sind
schnellstmöglich mitzuteilen - Die Kosten, die durch Zahlungserinnerungen, Mahnungen zur Beitragszahlung oder selbst
verschuldete Rückbuchungen durch die Bank entstehen, werden in voller Höhe an das Mitglied
weitergegeben. - Die Bankverbindung des TV Oestrich 1848 e.V. lautet:
Rheingauer Volksbank eG
IBAN DE15 5109 1500 0020 2201 98
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt. - Der Vorstand kann auf Antrag und bei Vorliegen wichtiger Gründe den Vereinsbeitrag
ermäßigen. - Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Beitrags befreit.
- Ein Vereinsaustritt ist zum Jahresende möglich. Der Austritt bedarf der Textform.
- Diese Beitragsordnung behält ihre Gültigkeit, bis sie von einer neuen, durch die
Mitgliederversammlung verabschiedeten Ordnung, abgelöst wird.
Stand: März 2023
Beitragsordnung als Download: